Freie Gärten

Aufgrund der starken Nachfrage, und der geringen Zahl an verfügbaren Gärten, die im Jahr frei werden, nimmt der Verein zurzeit keine Neubewerbungen für einen Garten an.

Informationen für Kleingarteninteressierte sowie Wissenswertes über den Verein und die Kleingartenanlage Im alten Feld e. V.

Der „Kleingärtnerverein „Im alten Feld e.V., Köln“ verwaltet im Auftrag des Kreisverbands Kölner Gartenfreunde e.V. die gleichnamige Kleingartenanlage im Kölner Norden mit insgesamt 60 Kleingärten unterschiedlicher Größe. Einen Parzellenplan finden Sie hier. Diese überlässt er seinen Mitgliedern zur kleingärtnerischen Nutzung entsprechend den Vorschriften seiner Satzung, des Pachtvertrages und der Gartenordnung.

Dem Vereinsvorstand obliegt die Verantwortung für die Gartenanlage, die ordnungsgemäße Abwicklung der Pachtverträge und die Einhaltung der kleingärtnerischen Nutzung. Er hat u. a. Sorge dafür zu tragen, dass neu in die Anlage kommende Gartenfreunde kleingärtnerisch arbeiten und sich in die Gemeinschaft integrieren wollen.

Die Nachfrage nach freien Gärten übertrifft die Anzahl der verfügbaren um ein Vielfaches. Der Vereinsvorstand führt daher eine Warteliste. Er wird Sie gerne in diese Warteliste aufnehmen. Den Antrag dazu finden Sie hier:

Bewerbungsformular

oder beim Vorsitzenden, seinem Stellvertreter oder dem Schriftführer. Ist ein Garten verfügbar und Sie sind an der Reihe, wird er Ihnen zur Übernahme angeboten.

Die Bewerberliste muss dabei nicht in der zeitlichen Reihenfolge angewendet werden, soziale Aspekte können zur vorrangigen Berücksichtigung führen (z.B. junge Familie mit Kindern).

Mit Abschluss des Pachtvertrages erfolgt gleichzeitig die Aufnahme als Vereinsmitglied. Eine Pacht ohne Mitgliedschaft im Verein ist nicht möglich.

Wissenswertes über den Pächterwechsel

Bei einer Kündigung des Pachtvertrages wird der Garten von einem Wertermittler des Kreisverbandes bewertet. Auf dieser Bewertung beruht die Höhe der Ablösesumme, die der Neupächter an den Verein (nicht an den abgebenden Pächter) zu entrichten hat. Diese beträgt z.Zt. je nach Ausstattung des Gartens zwischen 2.000,- und 5.000,- €.

Der Verein leitet den Ablösebetrag an den abgebenden Pächter weiter. Bewertet werden nach vorgegebenen Kriterien die Gartenlaube und der Aufwuchs des Gartens (Obst- und Ziergehölze, Stauden, Tritt- und Wegeflächen). Nicht bewertet werden der Inhalt der Gartenlaube, die Gartengeräte und Gartenmöbel. Diese kann Ihnen der abgebende Pächter zum Kauf anbieten, es besteht jedoch keine Übernahmeverpflichtung. Zusätzlich zur Ablösesumme erhebt der Verein eine Aufnahmegebühr.

Daneben fallen weitere Kosten an, die einmal jährlich abgerechnet werden (in der Regel im Januar eines Jahres, zahlbar bis Ende Februar): + jährliche Pacht (z. Zt. 0,53 € pro m²) + Beiträge (Verein, Kreisverband, Landesverband) + Versicherung (Laube, Inhalt, Unfall) + Wassergeld. Abhängig von der Größe des Gartens und der Höhe der vorgenannten Faktoren betragen die jährlichen Kosten zwischen 250,- € und 400,- €.

Hier finden Sie ein Merkblatt zur Kündigung und Gartenübergabe an einen Nachpächter.

Das Wichtigste aus der Gartenordnung

Um das Zusammenleben in der Kleingartenanlage möglichst reibungslos zu gestalten, besteht eine Gartenordnung, an die sich alle Pächter/innen halten müssen.

Nutzung des Gartens

Der Garten unterliegt ausschließlich der kleingärtnerischen Nutzung. Wenigstens ein Drittel der Gartenfläche ist für den Anbau von Obst und Gemüse zu nutzen. Der Garten darf nur vom Pächter selbst und den zu seinem Haushalt gehörenden Personen bewirtschaftet werden. Nachbarschaftshilfe ist erlaubt. Gärten, Hecken, Zäune und angrenzende Wege sind zu pflegen. Hecken dürfen eine Höhe von 1,25 m nicht überschreiten. Gartenabfälle sind zu kompostieren, dazu ist in jedem Garten ein Kompostplatz einzurichten. Nicht kompostierbare Abfälle sind abzutransportieren und über den privaten Hausmüll oder die städtischen Annahmestellen zu entsorgen. Das Verbrennen von Gartenabfällen (auch Holz) ist nicht zulässig.

Gartenlauben, Gewächshäuser, Geräteschuppen

Die Gartenlauben wurden nach vorgeschriebenen Bauplänen errichtet. Dabei wurden die Höchstgrenzen des Bundeskleingartengesetzes ausgenutzt. Laubenvergrößerungen oder weitere bauliche Anlagen (z.B. Geräteschuppen) sind daher unzulässig. Die Lauben dürfen nicht an die Wasserversorgung angeschlossen werden. Die Errichtung von Wasserspültoiletten mit Anschluss an eine Auffanggrube ist verboten. Generell zulässig sind biologische Komposttoiletten. Chemische Toiletten (Campingtoiletten) sind zulässig, wenn die Fäkalien in der vereinseigenen Auffanggrube entsorgt werden.

Gemeinschaft

Jede Pächterin und jeder Pächter hat jährlich mindestens 3 Stunden Gemeinschaftsarbeit zu leisten. Als Ersatz für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit werden 25,- € pro Stunde berechnet.

In der Gartenordnung sind „Ruhezeiten“ festgelegt. Ruhezeiten sind die täglichen Zeiten zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr und zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr, sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen. In den Ruhezeiten sind alle mit Lärm verbundenen Tätigkeiten untersagt. Aber auch in der übrigen Zeit sind lautes Musizieren, lautes Abspielen von Fernseh-, Rundfunk- oder Musikgeräten, Schießen, Lärmen sowie dem Frieden in der Kleingartenanlage abträgliche Handlungen verboten.

Das Befahren der Wege mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art ist untersagt. Für den Transport von schwerem Baumaterial kann der Vorstand im Einzelfall eine Einfahrgenehmigung erteilen. Tierhaltung (auch Kleintiere) wird in Kleingärten nicht gestattet. Grillen ist nur mit Holzkohle oder Gas zulässig. Dabei ist darauf zu achten, dass kein Gartennachbar durch Rauch belästigt wird.